Lohnoptimierung
Wussten Sie, dass Sie Ihren Arbeitnehmern bei besonderen Notfällen bis
zu 600,- EUR jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden
dürfen? Oder dass Sie Erholungsbeihilfen, und zwar jährlich bis zu
156,-EUR plus 104,- EUR für den Ehegatten plus 52,- EUR pro Kind
gewähren können, die pauschal versteuert werden und damit auch
sozialversicherungsfrei sind? Und kennen Sie die Voraussetzungen, die
dabei eingehalten werden müssen?
Wir unterstützen Sie in dem Bestreben, den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen.
Wir wissen, wie es geht, und garantieren Ihnen Prüfungssicherheit.
Fragen Sie uns gern bei anstehenden Gehaltserhöhungen oder vor Neueinstellungen!
Wir bieten Ihnen funktionierende praxiserprobte Konzepte.
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