Rechnungsmerkmale
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind zivilrechtlich dazu verpflichtet,
Ihnen eine umsatzsteuerrechtlich korrekte Rechnung auszustellen.
Folgende Angaben muss eine Rechnung enthalten, damit Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können:
wenn der Rechnungsaussteller Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer (z. B. als Subunternehmer) - und zwar auch für dessen Privatbereich - erbringt
oder wenn der Rechnungsaussteller Leistungen als Ausländer in einem anderen EG-Staat erbringt.
Typische Anwendungsfälle:
"Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG wird hingewiesen".
Folgende Angaben muss eine Rechnung enthalten, damit Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können:
- Name und Anschrift des Rechnungsausstellers (Leistungserbringer)
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Leistungsempfänger)
- genaue Leistungsbezeichnung (Menge, Umfang, Art etc.)
- Rechnungsdatum
- ausdrückliche Angabe des Liefer-/Leistungsdatums
- Nettorechnungsbetrag
- Umsatzsteuerbetrag
- Steuersatz
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- fortlaufende Rechnungsnummer (diese darf nur einmalig vergeben werden)
Spezielle Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen, deren Bruttobetrag 150 € nicht übersteigt, genügen folgende Angaben:- Name und Anschrift des Rechnungsausstellers (Leistungserbringer)
- genaue Leistungsbezeichnung (Menge, Umfang, Art etc.)
- Bruttorechnungsbetrag
- Steuersatz
- Rechnungsdatum
Sonderfälle, bei denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf
In einer Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden,wenn der Rechnungsaussteller Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer (z. B. als Subunternehmer) - und zwar auch für dessen Privatbereich - erbringt
oder wenn der Rechnungsaussteller Leistungen als Ausländer in einem anderen EG-Staat erbringt.
Typische Anwendungsfälle:
- Ausführung einzelner Gewerke für einen Generalunternehmer
- Erbringung von Werbeleistungen, Beratungsleistungen, Softwarewartung an einen Unternehmer, der in einem anderen EG-Staat ansässig ist.
"Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG wird hingewiesen".


