Steuernews für Mandanten

Neue Sozialversicherungswerte 2018

Rechengrößenverordnung

Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach der Entwurfsfassung gelten für 2018 folgende Betragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung steigt von aktuell € 6.350,00/Monat auf € 6.500,00/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von aktuell € 5.700,00/Monat auf € 5.800,00/Monat angehoben. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 78.000,00 (West) bzw. € 69.600,00 (Ost). Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt € 4.425,00/Monat bzw. € 53.100,00/Jahr.

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2018 auf € 4.950,00/Monat bzw. € 59.400,00/ Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt ab 1.1.2018 € 3.045,00/Monat bzw. € 36.540,00/Jahr (Werte Ost: € 2.695,00/€ 32.340,00).

Stand: 28. November 2017

Bild: ltstudiooo - Fotolia.com

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie einfach Ihren Steuerberater in Ratzeburg. Nutzen Sie unser Kontaktformular!